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Die Kosten
Transparent von Anfang an.
Stundenhonorar
120 € pro 60 Minuten
Selbstzahlerbasis. Festes, vor Behandlungsbeginn vereinbartes Honorar.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung ist je nach Tarif eine teilweise oder vollständige Erstattung möglich.
Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Versicherung.
Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon vollständig von Ihnen zu tragen; ein nicht erstatteter Differenzbetrag geht zu Ihren Lasten. Antworten auf weitere Fragen finden Sie bei den häufigen Fragen.
Kostenloses Kennenlernen
Das erste telefonische Gespräch (ca. 20 Minuten) ist kostenlos und unverbindlich. Wie ein Termin abläuft, beschreibe ich Ihnen Schritt für Schritt.
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